Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Das Land Steiermark gewährt auch für den Winter 2026/2027 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

  • Antragstellung: 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

Die Anträge können unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen im Gemeindeamt der Marktgemeinde Bad Waltersdorf gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

  • schriftliche Bestätigung des Referats für Beihilfen und Sozialservice, dass keine Wohnunterstützung bezogen wird

Voraussetzungen:

Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller

  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig mit Hauptwohnsitz in der Steiermark lebt,

  • seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet ist und

  • keinen Anspruch auf Wohnunterstützung hat.

Darüber hinaus darf das monatliche Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wichtig: Das monatliche Einkommen wird wie folgt berechnet:
Jahresnettoeinkommen inklusive Sonderzahlungen ÷ 12

Einkommensgrenzen:

  • Ein-Personen-Haushalt: € 1.827,00

  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00

  • Erhöhungsbeitrag pro Kind: € 548,00 für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind

Antragstellung und Auskünfte:
Marktgemeinde Bad Waltersdorf – Gemeindeamt

Bitte beachten Sie die Antragsfrist vom 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027.

Ein Nahaufnahme eines weißen Heizkörpers mit einem Thermostatregler. Der Thermostat ist auf eine Temperatur von 20 Grad Celsius eingestellt.