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Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Bad Waltersdorf auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)

  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert"
    (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)

  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Bad Waltersdorf gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumente der Marktgemeinde Bad Waltersdorf

Marktgemeinde Bad Waltersdorf, 8271 Bad Waltersdorf 2
Telefon: +43 3333 2321
E-Mail: gde@bad-waltersdorf.gv.at

Rechtmitteleinbringung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

  • persönlich/postalisch:
    Adresse: Marktgemeinde Bad Waltersdorf, 8271 Bad Waltersdorf 2